Kfz-Versicherung wechseln: Bis 30. November kündigen und bei Haftpflicht und Kasko sparen
Jedes Jahr im November ist Wechselsaison: Wer seine Kfz-Versicherung zum 1. Januar wechseln will, muss bis 30. November kündigen. Weil die Beiträge seit Jahren steigen und sich für 2027 bei Millionen Autos die Einstufung ändert, lohnt sich der Vergleich besonders – wenn du ein paar Fallen kennst.

Kurz gesagt
- Läuft dein Versicherungsjahr bis 31. Dezember, muss die Kündigung bis Montag, 30. November 2026, beim Versicherer eingegangen sein. Der Poststempel zählt nicht.
- Erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. Deine Schadenfreiheitsklasse nimmst du in der Regel eins zu eins mit.
- Auch nach dem 30. November kannst du wechseln: nach einer Beitragserhöhung – auch durch neue Typ- oder Regionalklassen – innerhalb eines Monats.
Der Stichtag: Montag, 30. November 2026
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen mit dem Kalenderjahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr. Kündigen kannst du mit einem Monat Frist zum Ablauf. Für die Mehrheit der Verträge heißt das: Bis 30. November muss die Kündigung beim Versicherer sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel.
| Wann | Was zu tun ist |
|---|---|
| Jetzt bis Mitte November | Beitragsrechnung für 2027 prüfen, Angebote vergleichen |
| Vor der Kündigung | Neuen Vertrag abschließen und Annahme abwarten |
| Bis Mo, 30. November | Kündigung muss beim alten Versicherer eingegangen sein |
| Fr, 1. Januar 2027 | Neuer Vertrag beginnt, der alte endet |
Nicht jeder Vertrag läuft mit dem Kalenderjahr. Hast du das Auto zum Beispiel im Sommer zugelassen, kann dein Versicherungsjahr auch dann enden. Schau in deinen Versicherungsschein: Dort steht, wann der Vertrag abläuft. Die Kündigung muss dann einen Monat vorher beim Versicherer sein.
Warum sich der Vergleich gerade lohnt
Neue Typklassen für 2027. Der Versicherungsverband GDV hat die Einstufungen für rund 33.000 Automodelle neu berechnet. Nach Angaben des ADAC rutschen damit etwa 7,4 Millionen Autos in eine höhere Haftpflicht-Typklasse, rund 5,1 Millionen in eine niedrigere. Bei etwa 30 Millionen Autos bleibt alles gleich.
Neue Regionalklassen. Auch die Einstufung nach Zulassungsbezirk wird jedes Jahr neu berechnet. Für 2027 gibt es Verbesserungen in vielen Regionen in Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Verschlechterungen in Teilen von Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Berlin und Hamburg bleiben unverändert.
Reparaturen werden teurer. Werkstätten haben ihre Stundensätze 2024 um fast 8 Prozent erhöht, Ersatzteile kosteten laut GDV binnen eines Jahres im Schnitt knapp 6 Prozent mehr. Diese Kosten landen früher oder später im Beitrag.
Typ- und Regionalklasse sind aber nur ein Teil des Preises. Fahrleistung, Fahrerkreis, Selbstbeteiligung und die SF-Klasse spielen genauso mit – und genau dort unterscheiden sich die Versicherer stark.
In fünf Schritten zur neuen Versicherung
- Unterlagen bereitlegen: Versicherungsschein, aktuelle SF-Klasse (Haftpflicht und Vollkasko), Kilometerstand, jährliche Fahrleistung und wer das Auto fährt.
- Vergleichen: Nutze mindestens zwei Vergleichsportale und schau zusätzlich direkt bei zwei, drei Versicherern nach. Nicht jeder Anbieter ist auf jedem Portal gelistet.
- Leistungen prüfen: Der günstigste Tarif ist nur ein Schnäppchen, wenn die Leistung stimmt – die Checkliste steht weiter unten.
- Neuen Vertrag abschließen: Und zwar zuerst. Versicherer dürfen einen Antrag für Teil- und Vollkasko ablehnen. Kündige deshalb erst, wenn der neue Versicherer angenommen hat.
- Alten Vertrag kündigen: In Textform, also per E-Mail, Brief oder über das Kundenportal, wenn dein Vertrag das zulässt. Wichtig ist ein Nachweis über den Eingang. Bietet der neue Versicherer an, für dich zu kündigen, lass dir die Kündigungsbestätigung trotzdem zeigen.
Deine Schadenfreiheitsklasse musst du nicht selbst übertragen. Der neue Versicherer fragt sie elektronisch beim alten ab – du gibst nur Vorversicherer und Vertragsnummer an. Auch die Zulassungsstelle wird in der Regel automatisch informiert.
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Was brauchst du?
Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Sie zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Das Gesetz schreibt Mindestsummen vor – 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und gut eine Million Euro für Sachschäden. Bei schweren Unfällen mit Verletzten reicht das nicht immer. Üblich und empfehlenswert ist eine pauschale Deckung von 100 Millionen Euro, mit mindestens 15 Millionen Euro pro verletzter Person. Der Aufpreis ist meist gering.
Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Auto, die du nicht selbst verursachst: Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Brand und Zusammenstöße mit Tieren. Sinnvoll für Autos, deren Reparatur du nicht aus der eigenen Tasche zahlen möchtest.
Vollkasko zahlt zusätzlich selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto und Vandalismus. Sie lohnt sich vor allem für neue, teure oder finanzierte Autos. Bei Leasing ist sie meist vorgeschrieben.
Faustregel: Je älter und günstiger das Auto, desto eher reicht Teilkasko oder nur Haftpflicht. Rechne nach, was dich ein Totalschaden kosten würde – und was die Vollkasko im Jahr mehr kostet.
Diese Leistungen solltest du vergleichen
- Deckungssumme: 100 Millionen Euro pauschal, mindestens 15 Millionen Euro pro verletzter Person.
- Mallorca-Police: Erhöht die Deckung, wenn du im Ausland einen Mietwagen fährst.
- Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit: Sonst kann die Kasko bei einer roten Ampel oder einem Griff zum Handy kürzen.
- Neuwert- und Kaufpreisentschädigung: Wie lange nach Kauf zahlt die Vollkasko den Neu- oder Kaufpreis? Das reicht je nach Tarif von 3 bis 36 Monaten.
- Wildunfall: Nur mit Haarwild oder mit Tieren aller Art?
- Rückstufung nach einem Schaden: Besonders günstige Tarife stufen oft stärker zurück. Ein Blick in die Rückstufungstabelle lohnt sich.
Wechseln auch nach dem 30. November: Sonderkündigung
Den Stichtag verpasst? Dann gibt es drei Wege:
- Beitragserhöhung: Steigt der Beitrag, ohne dass sich die Leistung ändert – auch wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse –, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Beitragsrechnung für das neue Jahr kommt oft erst im November oder Dezember. Prüf sie genau.
- Nach einem Schaden: Hat die Versicherung einen Schaden reguliert, kannst du innerhalb eines Monats danach kündigen. Das Recht hat allerdings auch der Versicherer.
- Neues Auto: Für ein anderes Fahrzeug wählst du den Versicherer frei. Kaufst du einen Gebrauchtwagen, kannst du die übernommene Versicherung des Vorbesitzers innerhalb eines Monats kündigen.
So sparst du zusätzlich
- Werkstattbindung: Wer im Schadenfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers nutzt, bekommt meist einen Rabatt.
- Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung in Teil- und Vollkasko senkt den Beitrag spürbar.
- Jährlich zahlen: Monatliche Zahlung kostet bei vielen Versicherern einen Aufschlag.
- Fahrerkreis und Kilometer: Nur angeben, wer wirklich fährt, und die Fahrleistung realistisch schätzen – aber ehrlich, sonst drohen Nachzahlungen.
- Telematik-Tarif: Wer vorsichtig fährt und eine App mitlaufen lässt, kann bei manchen Versicherern Rabatt bekommen.
Und wenn du schon dabei bist, deine Fixkosten durchzugehen: Wie du bei Strom und Gas und bei Handy, DSL und Festnetz Geld zurückholst, steht in unseren Ratgebern.
Unser Fazit
Der Wechsel ist in einer halben Stunde erledigt und kann sich jedes Jahr lohnen. Wichtig sind nur drei Dinge: erst neu abschließen, dann kündigen – mit Eingang bis 30. November –, und beim Vergleich nicht nur auf den Preis schauen. Der November ist übrigens auch sonst ein guter Monat zum Sparen: Was sonst noch ansteht, zeigt unser Schnäppchen-Kalender.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Dann muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein – 2026 ist das ein Montag. Endet dein Versicherungsjahr zu einem anderen Datum, gilt ein Monat vor diesem Datum. Das Ende steht in deinem Versicherungsschein.
Verliere ich beim Wechsel meine Schadenfreiheitsklasse?
Nein. Die SF-Klasse wird elektronisch vom alten an den neuen Versicherer übertragen, in der Regel eins zu eins. Eine Ausnahme sind Einstufungen, die nur durch einen Rabattschutz oder eine Sondereinstufung zustande kamen: Dann zählt beim neuen Versicherer deine tatsächliche Schadenbilanz.
Kann ich auch nach dem 30. November noch wechseln?
Ja, mit einem Sonderkündigungsrecht. Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung ändert – etwa wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse –, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Dasselbe gilt innerhalb eines Monats nach einem regulierten Schaden. Und für ein neu gekauftes Auto wählst du den Versicherer ohnehin frei.