Strom- und Gaspreise vergleichen: So wechselst du sicher und zahlst nicht drauf
Strom und Gas gehören zu den größten Fixkosten im Haushalt – und zu denen, die am seltensten jemand prüft. Dabei ist der Wechsel in zehn Minuten erledigt, und die Versorgung läuft garantiert weiter. Worauf es beim Vergleich ankommt und welche Lockangebote du besser liegen lässt.

Kurz gesagt
- Die Grundversorgung ist oft der teuerste Tarif. Du kannst sie mit zwei Wochen Frist kündigen, und beim Wechsel ist die Versorgung jederzeit gesichert.
- Vergleiche ohne Bonus: Neukundenboni machen nur das erste Jahr billig. Achte auf Preisgarantie, kurze Laufzeit und meide Vorkasse.
- Bei jeder Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht – bis zu dem Tag, an dem der neue Preis gilt.
Wo das meiste Geld verloren geht
In der Grundversorgung. Wer nie gewechselt hat oder nach einem Umzug nichts unternommen hat, landet beim örtlichen Grundversorger. Das ist sicher, aber oft der teuerste Tarif am Ort. Der Vorteil: Du kommst schnell heraus, die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen.
In alten Verträgen. Viele Tarife sind im ersten Jahr günstig und werden danach teurer, ohne dass es jemand merkt. Wer seinen Vertrag seit Jahren nicht geprüft hat, zahlt häufig deutlich mehr als nötig.
Beim Abschlag. Ist der monatliche Abschlag zu hoch, leihst du deinem Versorger Geld. Er muss sich am Verbrauch des Vorjahres orientieren. Verbrauchst du nachweislich weniger, darfst du eine Anpassung verlangen.
So vergleichst du richtig
Vergleichsportale sind ein guter Startpunkt. Entscheidend sind die richtigen Filter:
- Ohne Bonus rechnen: Neukunden- und Sofortboni gibt es nur im ersten Jahr. Vergleiche den Preis, den du ab dem zweiten Jahr zahlst.
- Keine Vorkasse und keine Kaution: Geht ein Anbieter pleite, ist vorausbezahltes Geld meist verloren.
- Preisgarantie von mindestens 12 Monaten: Am besten eine, die alles außer Steuern und Abgaben abdeckt.
- Kurze Laufzeit: Höchstens 12 Monate Erstlaufzeit und danach monatlich kündbar.
- Echten Verbrauch eingeben: Er steht auf deiner letzten Jahresabrechnung. Mit einem Schätzwert stimmt der Vergleich nicht.
Prüf zusätzlich das Angebot deines bisherigen Anbieters für Neukunden: Manchmal reicht ein Tarifwechsel beim gleichen Versorger.
Der Wechsel in vier Schritten
- Jahresabrechnung bereitlegen: Verbrauch, Zählernummer und Marktlokations-ID (die steht meist auf der Rechnung).
- Neuen Tarif abschließen: Online in wenigen Minuten. Der neue Anbieter kündigt den alten Vertrag für dich, wenn du ihm die Vollmacht gibst.
- Zählerstand notieren: Am Wechseltag ein Foto vom Zähler machen. So lässt sich die Schlussrechnung prüfen.
- Schlussrechnung prüfen: Guthaben muss der alte Anbieter zurückzahlen.
Die Versorgung ist dabei nie in Gefahr: Strom und Gas fließen weiter durch dieselbe Leitung. Beim Strom läuft der technische Wechsel seit Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden. Sollte doch einmal etwas schiefgehen, springt automatisch der Grundversorger ein.
Kündigungsfristen und Sonderkündigung
| Vertrag | Kündigung |
|---|---|
| Grundversorgung | jederzeit mit zwei Wochen Frist |
| Sondervertrag seit März 2022, nach der Erstlaufzeit | monatlich, mit höchstens einem Monat Frist |
| Bei einer Preiserhöhung | Sonderkündigung bis zu dem Tag, an dem der neue Preis gilt |
| Bei einem Umzug | Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist, außer der Anbieter beliefert dich zu gleichen Bedingungen weiter |
Die Erstlaufzeit eines Vertrags darf höchstens zwei Jahre betragen. Für Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt außerdem: Danach verlängern sie sich nur noch auf unbestimmte Zeit und sind monatlich kündbar.
Preiserhöhungen muss der Anbieter ankündigen – im Sondervertrag mindestens einen Monat vorher, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher. Ein Hinweis nur im Kundenportal reicht nicht. Dein Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig vom Grund der Erhöhung – kündige in diesem Fall am besten selbst, statt es dem neuen Anbieter zu überlassen, damit die Frist sicher eingehalten wird. Viele Versorger kündigen Preisänderungen zum Jahreswechsel im November an: Lies die Post von deinem Versorger in dieser Zeit besonders aufmerksam.
Was 2026 anders ist
Seit Jahresbeginn entlastet der Staat die Haushalte: Die Gasspeicherumlage wurde abgeschafft, und ein Zuschuss senkt die Netzentgelte beim Strom. Ein Haushalt mit Strom und Gas spart dadurch nach Rechnung der Bundesregierung 2026 im Schnitt etwa 160 Euro. Ob die Entlastung bei dir voll ankommt, hängt davon ab, wie dein Anbieter seine Preise gestaltet – ein Vergleich zeigt es schnell.
Wer ein intelligentes Messsystem hat, kann außerdem seit 2025 bei jedem Stromanbieter einen dynamischen Tarif wählen, der sich am Börsenpreis orientiert. Das lohnt sich vor allem, wenn du große Verbraucher wie ein E-Auto oder eine Wärmepumpe in günstige Stunden legen kannst.
Unser Fazit
Einmal im Jahr Tarif prüfen, ohne Bonus vergleichen, keine Vorkasse – mehr braucht es nicht. Der Wechsel ist sicher und schnell erledigt. Und wer schon dabei ist: Wo bei Handy, DSL und Festnetz Geld verloren geht, steht in Handytarife, Festnetz und DSL.
Häufige Fragen
Kann beim Anbieterwechsel der Strom ausfallen?
Nein. Der neue Anbieter kümmert sich um die Kündigung und die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Leitung bleibt dieselbe. Sollte trotzdem einmal eine Lücke entstehen, springt automatisch der Grundversorger ein.
Wie schnell kann ich aus der Grundversorgung wechseln?
Einen Grundversorgungsvertrag kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Beim Strom wird der technische Wechsel seit Juni 2025 sogar innerhalb von 24 Stunden vollzogen.
Was mache ich bei einer Preiserhöhung?
Du hast ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig vom Grund der Erhöhung. Die Kündigung muss eingegangen sein, bevor der neue Preis gilt – bei einer Erhöhung zum 1. Januar also bis 31. Dezember. Im Sondervertrag muss der Anbieter die Erhöhung mindestens einen Monat vorher ankündigen, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher.